Steine wegräumen. Wege ebnen.

Der Mensch der den Berg versetzte,
war derselbe, der anfing, kleine Steine wegzutragen.

Kompetenz auf Augenhöhe. Erfahrung, die bewegt.

Herzlich willkommen bei Stocker & Störmann. In unserer Bürogemeinschaft in Berlin bieten wir Ihnen keine Rechtsberatung von der Stange, sondern maßgeschneiderte Lösungen jenseits des Massenbetriebs.

Warum wir?

Wir räumen die Steine für Sie aus dem Weg. Während Großkanzleien oft auf Anonymität setzen, garantieren wir Ihnen:

Persönliche
Betreuung

Ihre Anwältin begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zum Gerichtstermin – kein Akten-Hopping, keine wechselnden Ansprechpartner.

Geprüfte
Expertise

Als Fachanwältinnen stehen wir für tiefgreifendes Expertenwissen, das weit über das Standardmaß hinausgeht.

Echte
Spezialisierung

Wir konzentrieren uns auf das, was wir am besten können.

Kontakt:
Sekretariat Stocker

Tel:
030 / 33 09 11 61

Fax:
030 / 33 09 11 62

Mail:
info@ra-stocker.de

Heidrun Stocker

Rechtsanwältin

Seit über 25 Jahren fest im Recht verwurzelt: Heidrun Stocker verbindet langjährige Erfahrung mit spezialisierter Expertise in Familien- und Verkehrsrecht.

2005
Zulassung zur Fachanwältin für Verkehrsrecht

1999
Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht1995Zulassung zur Rechtsanwältin

1993-1995
Referendariat beim Kammergericht Berlin

1991-1993
Tätigkeit in diversen Rechtsanwaltskanzleien und

Tätigkeit als Dozentin für Zivilrecht

1985-1991
Studium an der Freien Universität Berlin

1985
Abitur am Mörike Gymnasium Stuttgart

Dagmar Störmann

Rechtsanwältin

Fachkompetenz trifft Engagement: Dagmar Störmann ist Ihre erfahrene Spezialistin für alle Facetten des Familienrechts – seit 1993 leidenschaftlich im Einsatz für ihre Mandanten.

1999
Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht

1993
Zulassung zur Rechtsanwältin 

1991
Referendariat in USA/Minnesota

1989-1992
Referendariat in Berlin mit dem Abschluss des 2. Staatsexamens

1982-1988
Studium der Rechtswissenschaften an der FU in Berlin

Kontakt:
Sekretariat Störmann

Tel:
030 / 41 13 00 6

Fax:
030 / 41 13 00 9

Mail:
kontakt@stoermann-berlin.de 

Unsere Schwerpunkte

Zwei Partnerinnen, zwei Säulen, ein Ziel: Ihr Recht.

Familienrecht

Empathische und rechtssichere Begleitung bei Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht.

Verkehrsrecht

Schnelle Hilfe bei Unfällen, Bußgeldern, Versicherungsfragen und Führerscheinangelegenheiten.

Weitere Kompetenzen

Wir unterstützen Sie zudem fundiert im Erbrecht, Mietrecht sowie Arbeits- und Versicherungsrecht.

Wissenwertes

Wir beraten und vertreten Sie in Scheidungs- und allen Angelegenheiten, die damit zusammen hängen, wie Unterhalt, Vermögensausgleich, Hausratsteilung und Versorgungsausgleich.

Wir beraten Sie über alle wichtigen Fragen auf, die sich bei nach einer Trennung stellen und geben Ihnen wichtige Ratschläge falls Sie sich nicht nicht getrent haben.

Aber auch wenn eine sofortige Scheidung nicht möglich ist, gibt es meistens Beratungsbedarf.

Denn sobald die Ehepartner getrennt leben, kann Unterhalt verlangt werden.
Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und Lebensverhältnissen beider Ehepartner.
Wichtig sind auch die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den minderjährigen Kindern, die nach der Trennung zu berechnen sind.

Das gemeinsame Sorgerecht ist die Regel auch nach der Scheidung.

 

Für Fragen des täglichen Lebens hat aber der bei dem sich das Kind aufhält die Entscheidungsbefugnis.

Nur bei lebensweisenden und -verändernden Entscheidungen müssen beide Elternteile die Entscheidung gemeinsam treffen. Dies sind z.B. Operationen des Kindes, Schulwechsel, Ausbildung, Ortswechsel.
Aber bei Problemen kann man sich vom Gericht für diesen Bereich die alleinigen elterlichen Sorge übertragen lassen.

Hinsichtlich eines Kindes, das nicht in Ihrem Haushalt lebt, haben Sie ein Recht auf Umgang. Um diesen durchzusetzen vertreten wir Sie gerne.

Es ist uns ein Anliegen Ihr Recht Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen gegen Widerstände durchzusetzen und engagieren uns dafür gerne.

Im Berlin wird das sogenannte beschleunigte Verfahren praktiziert das das Ziel hat Probleme in Zusammenhang mit Kindern so schnell und problemlos wie möglich zu lösen ohne dafür monatelang warten zu müssen.

Mittlerweile ist das Gesetz auch dahingehend angepasst worden, dass bei Kindesanlegenheiten innerhalb eines Monats nach Klagererhebung ein Gerichtstermin stattfinden muss.

Nach einem Verkehrsunfall geht es für die Betroffenen um die schnelle und möglichst großzügige Regulierung.

Zunehmend gehen Haftpflichtversicherer deshalb im Rahmen des so genannten Schadensmanagements dazu über, dem anderen Unfallbeteiligten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei häufig darin, den Schaden durch einen eigenen und nicht durch einen unabhängigen Gutachter beurteilen zu lassen.

Darüber hinaus soll erreicht werden, dass Sie als Geschädigter selbst keinen Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche betrauen, den die Versicherung auch bezahlen müsste, und der häufig weit mehr Schadenspositionen durchsetzt als Ihnen von der Haftpflichtversicherung zugestanden werden.

 

Die Schadensregulierung ist naturgemäß der Hauptstreitpunkt zwischen der Versicherung und dem Geschädigten. Letzterer möchte so viel wie möglich ersetzt bekommen, der Versicherer nur so viel wie unbedingt nötig zahlen.
Klar gesagt: Die Versicherung des Gegners vertritt nicht Ihre Interessen, sondern deren eigene wirtschaftlichen Interessen. Deshalb gilt es vorsichtig zu sein, wenn die gegnerische Versicherung großzügig verspricht, den Schaden schnell und problemlos zu regulieren.

So passiert es immer wieder, dass die Versicherung Ihre Ansprüche vom Gutachter bis zum Schmerzensgeld entweder gar nicht oder zu niedrig ansetzt.

Hier ist die genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich, um in der Argumentation mit der gegnerischen Versicherung für den Mandanten eine maximale Unfallregulierung zu erzielen.
Ferner arbeiten wir ständig mit unabhängigen Gutachtern zusammen, um ihren Schaden neutral und vollständig zu erfassen. Deren Urteil wird von den Versicherern auch anerkannt.

Wenn der Gegner den Unfall verursacht hat, ist dessen Haftpflichtversicherung auch zur Übernahme Ihrer Anwaltskosten verpflichtet. Als Anspruchsteller können Sie in diesem Fall Ihre gesamten Anwaltskosten der Gegenseite in Rechnung stellen. Sollten Sie auch über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann entstehen für Sie in jedem Fall keine Kosten durch unsere Tätigkeit.

Unser Ziel ist, dass Sie ohne finanzielle Einbußen und mit sowenig Aufregung und Aufwand wie möglich Ihren Schaden ersetzt

Im Bereich von Ordnungswidrigkeiten vertreten wir Mandanten u.a. in den Bereichen:

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß, Abstandsmessungen, Alkoholkontrollen und viele weitere.

Wir besorgen Ihnen einen aktuellen Auszug aus der „Sünderkartei“ in Flensburg.

Oft werden bei Geschwinidkeitsverstössen Fehler in Messverfahren gemacht.

Kein Messgerät arbeitet unter allen Bedingungen richtig und keine Meßmethode ist für alle Ortsverhältnisse geeignet. Wichtig ist es deshalb, alle sich im Einsatz befindlichen Geräte und Verfahren und die möglichen Fehlerquellen zu kennen. Ein Verkehrsanwalt kann oft weiterhelfen.

Das alte Gesetz von Auge um Auge hinterlässt auf beiden Seiten Blinde. (Martin Luther King)

Ich bin als Mediatorin tätig.

Wenn Sie Interesse daran haben einen Konflikt anders als mit einem Gerichtsverfahren zu lösen, dann kann ich Ihnen das Mediationsverfahren anbieten.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren, mit dem Konflikte gelöst werden können. Es ermöglicht den Parteien eigenverantwortliche Lösungen zu erarbeiten. Die Mediation (lat. Vermittlung)ist ein außergerichtliches nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung bei der die Konfliktparteien mit Unterstützung des Mediators eine einvernehmliche Regelung suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen. In einem Rechtsstreit geht es nur um die rechtliche Position. Im wirklichen Leben geht es meistens um etwas anderes, nämlich das was hinter der rechtlichen Position steht. Im wirklichen Leben geht es um Bedürfnisse der Parteien, die von dem anderen nicht beachtet worden sind. Im Wege einer Mediation lassen sich interessengerechte Lösungen erarbeiten. Bei einer Mediation gibt es keine Verlierer und keine Gewinner. Das Mediationsverfahren endet mit einer verbindlichen Einigung zwischen den Parteien.

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Zunächst wird in einem ausführlichen Gespräch geklärt, welche Art von Konfliktlösung geeignet erscheint. Ist ein Mediationsverfahren geeignet für den geschilderten Konflikt, wird zunächst der Ablauf und äußere Rahmen des Mediationsverfahrens geklärt. Sodann wird mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Der Ort, Zeit und Umfang und die Kosten der Mediation sind dann Grundlagen der Vereinbarung. In dem ersten Mediationsgespräch werden der Ablauf der Mediation erörtert. Für das gesamte Verfahren gilt, dass der Mediator verantwortlich ist für das Verfahren.

Kosten der Mediation

In der Regel erfolgt eine Vergütung nach Stundensätzen, die vor Beginn der Mediation mit den Parteien abgesprochen wird. Deren exakte Höhe hängt von den Personen ab, der Komplexität des Sachverhalts und der Dauer. Jede Partei zahlt dabei einen Anteil als Vorschuss. Auslagen für einen ggf. anzumietenden Raum werden gesondert geltend gemacht. Die für Ihren Fall voraussichtlich entstehenden Kosten teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit.

Für die Gesamtkosten gilt in der Regel die Kostenteilung. Dies bedeutet, jede Partei trägt die Hälfte der Gesamtkosten. Sofern Sie sich auch bei der Mediation von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, tragen Sie die Kosten des Rechtsanwalts selber.

Welche Rechtschutzversicherung zahlt die Kosten der Mediation?

Sind Sie rechtsschutzversichert, dann überprüfen Sie, ob auch ihre Rechtschutzversicherung die Kosten der Mediation übernehmen. Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen übernehmen bereits die Kosten der Mediation. Wenn ich ihr Interesse an einer Mediation geweckt habe, dann zögern Sie nicht und sprechen mich an.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben wird diese in vielen Fällen die Kosten unserer Inanspruchnahme zahlen.

Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.


Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, dann richtet sich das was Sie an uns zahlen müssen nach dem Streitwert. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Gebührenordnung erlassen, die bestimmt, dass sich die Anwalts und Gerichtsgebühren nach dem Streitwert richten und zu berechnen sind.
Sofern es um einen Rechtsstreit vor Gericht geht, trägt mit wenigen Ausnahmen der Verlierer die Kosten für das Gericht und die Anwälte beider Seiten.
Eine wichtige Ausnahme besteht allerdings für das Arbeitsrecht in der ersten Instanz. Dort trägt jeder seine Kosten selbst.

Bei geringen Einkünften können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Prozesskostenhilfe bedeutet, dass die Staatskasse die entstandenen Anwaltsgebühren auf Ihrer Seite und die Gerichtskosten übernimmt.



Prozesskostenhilfe wird Ihnen bewilligt, wenn Sie nach Ansicht des Gerichtes bei dem der Prozess geführt für Sie gute Aussichten bestehen den Prozess auch zu gewinnen.

Um Prozesskostenhilfe zu beantragen, muss ein spezielles Antragsformular ausgefüllt werden, das Sie auf unsere Homepage unter dem Link Download finden.

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026

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